Im Frühjahr 2017 wurden die 173 Jagdreviere im Kanton Zürich durch die Gemeinden im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung für die nächsten 8 Jahre, dass heisst bis zum 31. März 2025, neu verpachtet.
Steigerungsberechtigung
Von jeder Bewerbergruppe ist nur ein Mitglied steigerungsberechtigt. Die übrigen Mitglieder der Bewerbergruppe müssen nicht anwesend sein. Falls nur eine Bewerbergruppe Interesse an einem Jagdrevier angemeldet hat, kann die Gemeinde auf eine Versteigerung verzichten und das Revier zum geschätzten Revierwert verpachten.
Minimaler Revierpreis
Das Revier wird zu dem von der Revierschätzungskommission festgelegten Schätzungswert ausgerufen. Unter diesem Wert darf das Revier nicht vergeben werden. Die Angebote dürfen nicht mehr als 50% über dem geschätzten Revierwert liegen.
Steigerungsschritte
Die einzelnen Steigerungsschritte dürfen den Betrag von Fr. 200.- nicht überschreiten. Nach Erreichen des maximal müglichen Pachtzinses künnen alle an der Versteigerung teilnehmenden Bewerbergruppen ihr Angebot noch auf das Maximum erhühen. Nach Abschluss der Versteigerung dürfen keine Angebote mehr berücksichtigt werden. Der Zuschlag erfolgt sofort nach Abschluss der Versteigerung.
Zuschlag
Der Gemeinderat schlägt die Pacht wie folgt zu ( 7 JG):
Die Verpachtung geschieht auf dem Wege der öffentlichen Versteigerung aufgrund einheitlicher, von der zuständigen Direktion festzusetzender Bedingungen. Die Gemeinde schlägt die Pacht dem Bewerber mit dem hüchsten oder zweithüchsten Angebot zu.
Die Gemeinde kann ortsansässige Bewerber oder Bewerbergruppen, deren Mitglieder mehrheitlich in der Gemeinde niedergelassen sind, ohne Rücksicht auf hühere Gebote bevorzugen, wenn sie für einen waidgerechten Jagdbetrieb hinreichend Gewähr bieten und ihr Steigerungsangebot angemessen erscheint.
Die Gemeinde kann auch die bisherige Jagdgesellschaft ohne Rücksicht auf hühere Angebote bevorzugen, wenn sie für einen waidgerechten Jagdbetrieb hinreichend Gewähr bietet und ihr Steigerungsangebot angemessen erscheint.
Die Gemeinde ist innerhalb des gesetzlich gesteckten Rahmens frei, die geeignetste Bewerbergruppe auszuwählen.
Am 6. Februar 2017 hat der Gemeinderat Zumikon uns das Revier Zumikon für weitere 8 Jahre zugesprochen.